Tauschgeschäfte, auch Tauschhandel genannt, kommen regelmäßig zwischen Unternehmen vor. Was viele Unternehmer jedoch nicht wissen, ist, dass Sie auch bei Tauschgeschäften Rechnungen ausstellen müssen. Wie ist das zu verstehen? Gemeinsam mit dem Buchhalter Marcel Huting geben wir Tipps für (nachhaltige) Unternehmer.
Sollen wir tauschen? Alles über Barkeeper
In Zusammenarbeit mit Huting Steuerberatung & Verwaltung
Bei einem Tauschgeschäft wird eine Dienstleistung oder ein Produkt im Tausch gegen etwas anderes als Geld angeboten. Die schönen und praktischen Dinge, die Sie mit Tauschgeschäften reparieren können, haben einen fairen Marktwert und müssen mit Mehrwertsteuer und später mit Einkommenssteuer belegt werden. Wenn Sie dies nicht tun und die Steuerbehörden dies herausfinden, riskieren Sie eine saftige Geldstrafe von bis zu 5.514 EUR. Dieses Bußgeld gilt natürlich für denjenigen, der es nicht bei den Steuerbehörden meldet. Wir möchten Ihnen anhand eines Beispiels zeigen, wie Sie Chartergesellschaften richtig verbuchen können.
Berechnungsbeispiel Charter-Kooperation
Nehmen wir an, ein Inhaltsersteller erhält von einem Hotel ein Angebot für eine schöne Übernachtung im Austausch für ein Fotoshooting oder einen Blog. Damit diese geschlossene Zusammenarbeit ordnungsgemäß verbucht werden kann, sollte Folgendes geschehen: Das Hotel stellt eine Rechnung für das angebotene Paket aus und teilt diese mit dem Inhaltsersteller, z. B. 250 Euro + den geltenden Mehrwertsteuersatz (für Urlaube 9%). Der Inhaltsersteller stellt ebenfalls eine Rechnung für die dem Hotel zu erbringenden Dienstleistungen aus und teilt diese mit dem Hotel. Da es sich um ein Tauschgeschäft handelt (und der Wunsch besteht, die Zusammenarbeit mit einem geschlossenen Austausch durchzuführen), sollten beide Beträge gleich hoch sein.
In diesem Beispiel stellen Sie als Ersteller von Inhalten eine Rechnung über 250 Euro + MwSt. aus (für die Erstellung von Inhalten beträgt diese 21%). Da die Beträge ohne MwSt. gleich hoch sind, ergeben sich für beide Parteien keine einkommensteuerlichen Konsequenzen (der Nettogewinn beträgt 0 Euro). Beide Parteien führen die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß an das Finanzamt ab, und die gegenseitig gezahlte Mehrwertsteuer kann in der Mehrwertsteuererklärung wieder verrechnet werden.
Diese Praxis gilt für alle Formen des Tauschhandels.
Die Gegenpartei wünscht eine Zusammenarbeit bei der Charter, aber keine Rechnungsstellung
‘Wird die andere Partei keine Rechnung vorlegen? Das ist ärgerlich. Dann sorgen Sie wenigstens dafür, dass Sie in Ihrem Buchhaltungssystem eine Rechnung für Ihre erbrachten Leistungen erstellen. Stellen Sie diese Rechnung nicht an Ihren Kunden aus, sondern bearbeiten Sie sie in Ihrem Buchhaltungssystem. So entgeht den Steuerbehörden nichts und Sie halten sich an die Regeln’, sagt Marcel. Lesen Sie mehr über die Rechnungsstellung in diesem Artikel, denn es gibt noch viel mehr darüber zu erzählen.
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Über Marcel Huting
Marcel erledigt die Verwaltung und Buchhaltung für eine Vielzahl von Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden. Er kann Ihnen bei den ersten Schritten helfen oder die gesamte Buchhaltung für Sie übernehmen. Erfahren Sie mehr über Huting Tax Advice & Administration.
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